Webanalyse / Datenerfassung

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Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

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  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

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Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

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Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Kinderzuschlag: Wer kann ihn bekommen?

Ihr Einkommen reicht nicht aus, um die ganze Familie zu versorgen? Dann prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Es könnte sich lohnen!

Foto: ink drop - stock.adobe.com

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinen Einkommen. Er beträgt bis zu 250 Euro monatlich pro Kind. Es gibt ihn zusätzlich zum Kindergeld. 

Das sind die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Das Kind lebt in Ihrem Haushalt
  • Sie beziehen Kindergeld für das Kind
  • Ihr Einkommen beträgt im Monat mindestens 600 Euro für Alleinerziehende oder 900 Euro für Paarfamilien
  • Sie bekommen kein Bürgergeld und keine Sozialhilfe 

Viele Familien wissen nicht, dass sie den Kinderzuschlag bekommen können. Prüfen Sie, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Das geht ganz einfach mit dem „KiZ-Lotsen“ der Bundesagentur für Arbeit unter: www.kinderzuschlag.de

Mit dem Kinderzuschlag haben Sie zusätzlich Anspruch auf Geld vom Bildungs- und Teilhabepaket. Zum Paket gehört zum Beispiel ein kostenloses Mittagessen in der Kita oder Schule. Das gilt auch, wenn die Höhe des Kinderzuschlags bei Ihnen klein ausfällt. 

Den Kinderzuschlag können Sie bei der Familienkasse schriftlich beantragen. Brauchen Sie Hilfe beim Stellen des Antrags? Dann fragen Sie bei den Frühen Hilfen vor Ort nach, wer Ihnen helfen kann. Eine Anlaufstelle in Ihrer Nähe finden Sie mit der Suche Frühe Hilfen.

Links zu externen Angeboten

www.kinderzuschlag.de