Stillen und Arbeiten – So klappt‘s!

Für Stillende gelten besondere Rechte im Beruf. Lesen Sie hier, wie sich Stillen und Arbeit vereinbaren lassen

Kehren Frauen in den Beruf zurück, haben sie das Recht, ihr Baby während der Arbeitszeit zu stillen. Die Rechte von Stillenden am Arbeitsplatz, in der Ausbildung oder am Studienplatz regelt das Mutterschutzgesetz. Es unterstützt stillende Frauen dabei, ihr Kind weiterhin natürlich zu ernähren.

Rechte von Stillenden am Arbeits- und Ausbildungsplatz

Zu den besonderen Rechten von Stillenden am Arbeits- oder Ausbildungsplatz gehören:

  • Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen 
  • Schutz durch angepasste Arbeitszeiten
  • Recht auf bezahlte Zeiten zum Stillen oder Milchgewinnen (Stillzeiten)
  • Recht auf geeignete Stillbedingungen wie einen Stillraum

Der „Mutterschutz“ gilt für die gesamte Stillzeit. Also so lange, wie ein Kind gestillt oder mit Muttermilch gefüttert wird. Das Recht auf bezahlte Stillzeiten und geeignete Stillbedingungen hingegen gilt nur in den ersten zwölf Monaten nach der Geburt. Alle Informationen gibt es im Leitfaden zum Mutterschutz des BMFSJF.

Für wen gelten die Still-Rechte?

Die Regelungen des Mutterschutzgesetzes schützen stillende Mütter während der Ausbildung und in verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen. Sie gelten zum Beispiel:

  • im Beruf
  • in der Ausbildung
  • im Studium
  • in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung
  • im Praktikum
  • im Jugend- oder Bundesfreiwilligendienst

Der Mutterschutz und die darin enthaltenen Still-Rechte gelten außerdem:

  • in festen und befristeten Beschäftigungsverhältnissen
  • in einer Probezeit
  • im Betrieb und im Home-Office
  • in Vollzeit-, Teilzeit- und Mini-Jobs
  • wenn Stillende in ihre Beschäftigung oder Ausbildung zurückkehren 
  • wenn Stillende eine neue Beschäftigung oder Ausbildung beginnen

Vom Mutterschutz ausgenommen sind Selbstständige. 

Gesundheitsschutz für Stillende

Auf der Arbeit oder in der Ausbildung müssen Stillende wie schon in der Schwangerschaft vor gesundheitlichen Gefährdungen geschützt werden. Zu den Schutzmaßnahmen gehört zum Beispiel, dass Stillende nicht mit sogenannten Gefahrenstoffen arbeiten dürfen. Außerdem dürfen stillende Frauen nicht zwischen 20 und 6 Uhr beschäftigt werden. 

Bezahlte Stillzeiten in Beruf und Ausbildung

In den ersten zwölf Monaten nach der Geburt können Stillende für die Zeit zum Stillen oder zum Abpumpen von Muttermilch freigestellt werden. Bei acht Arbeitsstunden sind das mindestens zwei Mal täglich 30 Minuten oder einmal täglich 60 Minuten. 

Arbeiten stillende Frauen über acht Stunden an einem Tag und haben sie dabei höchstens zwei Stunden Ruhepause, stehen ihnen für das Stillen oder Milchgewinnen mindestens zwei Mal täglich 45 Minuten oder einmal täglich 90 Minuten zur Verfügung.

Stillende müssen ihrem Betrieb mitteilen, dass sie ihr Recht auf die sogenannte Freistellung in Anspruch nehmen möchten. Die vereinbarten Stillzeiten sind dann keine Ruhepausen. Sie müssen auch nicht vor- oder nachgearbeitet werden. Der Betrieb muss die Stillzeit wie Arbeitszeit bezahlen.

Tipps zur Vorbereitung aufs Stillen im Job

Sie möchten Ihr Kind nach dem Wiedereinstieg in eine Beschäftigung weiter stillen oder mit Muttermilch füttern? Dann können Sie bereits im Voraus einige Dinge vorbereiten:

  • Planen Sie die Stillzeiten gemeinsam mit Ihrem Betrieb: Um Ihr Recht auf Stillzeiten wahrnehmen zu können, müssen Sie das Stillen auf der Arbeit frühzeitig ankündigen. Klären Sie mit Ihrem Betrieb zum Beispiel Fragen wie: Wo können die Stillzeiten stattfinden? Kann mein Baby für die Stillzeiten in den Betrieb gebracht werden? 
  • Üben Sie das Ausstreichen oder Abpumpen von Milch: Vielleicht haben Sie bisher gestillt und möchten nun in den bezahlten Stillzeiten Milch gewinnen. Es ist gut, wenn Sie schon zu Hause ausprobieren, welche Technik oder Milchpumpe gut für Sie passt. Dann fühlen Sie sich im Betrieb sicherer.
  • Lassen Sie Ihr Baby und die Betreuungsperson, wie Partner, Partnerin oder Tagesmutter, das Füttern üben: Auch Ihr Baby und die Betreuungsperson sollten vor der Umstellung des Alltags üben. Besonders, wenn Ihr Baby bisher immer an der Brust getrunken hat. 
  • Legen Sie einen Milchvorrat an: Manchmal läuft am Anfang nicht alles rund. Dann ist ein Milchvorrat gut, auf den die Betreuungsperson Ihres Babys zurückgreifen kann. Mehr Infos zur Lagerung von Muttermilch finden Sie im Info-Blatt Muttermilch to go vom Netzwerk Gesund ins Leben. 
  • Packen Sie eine Stilltasche: Es ist praktisch, wenn eine Tasche mit allen wichtigen Gegenständen immer zum Einsatz bereitsteht. In die Taschen können Sie zum Beispiel packen: saubere Wechselkleidung oder eine kleine Mahlzeit. Falls Sie Milch ausstreichen oder abpumpen, dann sollten Sie zudem saubere Gefäße oder Milchbeutel sowie Kühl-Akkus für den Transport der Milch einstecken. 
  • Planen Sie Zeit zum Entspannen: Die Umstellung des Alltags kann zu mehr Stress führen. Dadurch kann die Milchmenge am Anfang zurückgehen. Ihr Baby zeigt vielleicht gleichzeitig ein größeres Bedürfnis nach Nähe, wenn Sie nach Hause kommen. Es möchte dann zum Beispiel mehr kuscheln oder häufiger an der Brust trinken als bisher. Das alles ist normal und bedeutet nicht, dass Ihr Baby nicht satt wird oder Sie abstillen müssen. Was in der Umstellungsphase aber helfen kann, ist Zeit für Entspannung einzuplanen. 

Bleiben Sie mit Ihrem Betrieb, Ihrer Schule oder Universität im Gespräch. Die Bedürfnisse von Ihnen und Ihrem Baby können sich verändern. Nur durch einen regelmäßigen Austausch, können Ihre Arbeits- oder Lernbedingungen und die Stillzeiten angepasst werden. 

Die Ausstattung für ein Stillzimmer

Stillende Frauen brauchen auf der Arbeit und in der Ausbildung gute Bedingungen zum Stillen. Dies kann zum Beispiel ein kleines Stillzimmer sein. Die Nationale Stillkommission empfiehlt folgende Ausstattung: 

  • Der Raum sollte die Privatsphäre schützen und zum Beispiel abschließbar sein. Der Pausenraum oder die Toiletten sind keine geeigneten Stillzimmer.
  • Eine gemütliche Sitzgelegenheit ist für das Stillen oder Milchgewinnen wichtig, um entspannt sitzen zu können.
  • Ein Waschbecken sollte vorhanden sein, um vor dem Stillen oder der Milchgewinnung die Hände waschen zu können.
  • Eine saubere Abstellfläche sollte zur Verfügung stehen, um zum Beispiel die Milchpumpe abstellen zu können. 
  • Eine Steckdose sollte zugänglich sein, falls eine elektrische Milchpumpe verwendet wird. 
  • In einem Kühlschrank innerhalb oder außerhalb des Stillzimmers kann die gewonnene Milch aufbewahrt werden. 

Übrigens: Gibt es keine geeignete Stillgelegenheit im Betrieb, darf die Mutter zum Stillen oder Milchgewinnen den Betrieb verlassen. So sieht es das Mutterschutzgesetz vor.

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