Was passiert bei einem Willkommensbesuch?

Viele Städte und Landkreise bieten Eltern von Neugeborenen einen einmaligen Willkommensbesuch an. Hier erfahren Sie, was bei dem Besuch passiert.

In vielen Kommunen erhalten Eltern nach der Geburt ihres Kindes einen Brief von ihrer Stadt oder ihrem Landkreis. In dem Brief heißt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister bzw. die Landrätin oder der Landrat das Baby willkommen und gratuliert den Eltern zur Geburt ihres Kindes. Häufig wird auch ein persönlicher Willkommensbesuch zu Hause angeboten. Oft steht im Brief bereits ein Vorschlag für einen Besuchstermin. Der Willkommensbesuch ist immer freiwillig und kostenfrei.

Bei dem Besuch erhalten Sie zum Beispiel nützliche Informationen über Angebote und Leistungen für Familien in Ihrer Umgebung. Willkommensbesuche, auch Begrüßungsbesuche, Elternbesuchsdienst oder Erst-Hausbesuche genannt, gibt es in vielen Regionen in Deutschland. Der Besuchsdienst wird häufig im Rahmen der Frühen Hilfen durchgeführt. An manchen Orten wird der Besuch auch neu zugezogenen Familien mit einem Kleinkind angeboten, um  ihnen das Ankommen in einer Kommune zu erleichtern.

Wer kommt beim Willkommensbesuch?

In der Regel kommen sozialpädagogische Fachkräfte vom Jugendamt oder eines freien Trägers in die Familien. Auch Familienhebammen, Familienkinderkrankenschwestern oder freiwillig Engagierte führen den Willkommensbesuch durch.  

Wie laufen Willkommensbesuche ab?

Wie Willkommensbesuche ablaufen und welche Informationen Sie als Eltern erhalten, ist nicht einheitlich geregelt. Vieles ist aber ähnlich.

  • Das Angebot für einen Willkommensbesuch erhalten Sie meistens einen bis drei Monate nach der Geburt Ihres Kindes.
  • Das Gespräch findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt und dauert ungefähr eine Stunde.

Welche Informationen bekomme ich?

In der Regel erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Angebote für Familien in Ihrer Kommune, zum Beispiel Stillberatung, Eltern-Kind-Kurse und Elterntreffs in Familienzentren
  • Kindertagesbetreuung, zum Beispiel in der Kindertagesstätte (Kita)
  • Finanzielle Leistungen für Familien, wie zum Beispiel Kindergeld und Elterngeld
  • Gesundheitliche Versorgung, zum Beispiel durch Kinderärztinnen und Kinderärzte
  • Entwicklung des Kindes, zum Beispiel Schlafen, Füttern, Spielen

Neben diesen allgemeinen Informationen kann die Willkommensbesucherin auch auf Ihre persönlichen Fragen und Ihre besondere Situation eingehen. Zum Beispiel: 

  • Wenn Sie Ihr Kind alleine erziehen.
  • Wenn Sie wenig Unterstützung von Verwandten oder Freunden haben.
  • Wenn Ihnen die deutsche Sprache Probleme bereitet.
  • Wenn Ihr Kind viel schreit.

Wenn Sie einverstanden sind, kann Ihnen die Besucherin bei Bedarf unterstützende Angebote der Frühen Hilfen vermitteln. Dies kann zum Beispiel die Begleitung durch eine Familienhebamme, eine Familienkinderkrankenschwester oder eine Familienpatin oder einen Familienpaten sein. Wichtig: Alles, was in dem Gespräch besprochen wird, ist vertraulich.

Kann ich den Termin auch absagen oder verschieben?

Sie können selbstverständlich einen Willkommensbesuch ablehnen. Der Termin ist freiwillig und findet nur statt, wenn die Familie das wünscht. Wenn Ihnen ein Termin zeitlich nicht passt, können Sie ihn auch verschieben.  

Woher kommt meine Adresse?

In der Regel erhält die durchführende Stelle vom Einwohnermeldeamt die Kontaktdaten von Familien mit einem neugeborenen Kind. Es werden dabei nur die wichtigsten Daten der Eltern übermittelt. Der Stelle werden die Daten nur für den einmaligen Willkommensbesuch zur Verfügung gestellt. Sie dürfen nicht für einen anderen Zweck genutzt werden. Nach dem Besuch oder nach einer Absage des Besuchs müssen die Daten gelöscht werden. So verlangt es der Datenschutz. Die Übermittlung der Daten ist in den Meldeverordnungen und Meldegesetzen der Bundesländer geregelt.

Links zu externen Angeboten

Infos zu staatlichen Leistungen für Familien auf familienportal.de

Infos zur Zeit nach der Geburt auf www.familienplanung.de