Webanalyse / Datenerfassung

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Sofortzuschlag für Kinder

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Kinder, die von Armut betroffen sind, einen Sofortzuschlag bekommen. Dieser beträgt 20 Euro pro Kind im Monat.

Foto: ©Halfpoint - stock.adobe.com

Die Einführung des Kindersofortzuschlags ist für den 1. Juli 2022 geplant. Ziel ist es, die Zeit bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung zu überbrücken. Damit werden die Chancen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verbessert. Voraussetzung ist, dass sie Anspruch auf eine dieser Leistungen haben:

  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Grundsicherung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Kinderzuschlag

Der Sofortzuschlag soll ausgezahlt werden, ohne dass dafür ein weiterer Antrag gestellt werden muss.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Einführung des Sofortzuschlags und der Einmalzahlung beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Links zu externen Angeboten

Bundesfamilienministerium: Meldung zum Kindersofortzuschlag