Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) ist bemüht, seine Website www.elternsein.info im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.elternsein.info.

Die Erklärung wurde am 30.07.2025 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen einiger Unvereinbarkeiten nur teilweise mit Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Inhalte in Gebärdensprache

  • Eine Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache ist derzeit nicht vorhanden.
  • Zentrale Navigationshinweise in Gebärdensprache stehen aktuell nicht zur Verfügung.
  • Wichtige Verfahren und zentrale Services werden bislang nicht in Gebärdensprache erläutert.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Semantische HTML-Tags sind nicht in allen Bereichen definiert.
  • Die HTML-Struktur und Syntax sind teilweise unzureichend, was möglicherweise zu Problemen bei der Nutzung mit Screenreadern führen kann.
  • ARIA-Attribute fehlen oder sind nicht korrekt implementiert (insbesondere bei Slidern).
  • Links mit unklaren oder redundanten Beschriftungen.
  • fehlende oder unklare Beschriftungen bei Formularfeldern und sind nicht vollständig mit Screenreadern nutzbar.

Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung

Der Aufwand einer kompletten Umstellung vor allem der eingebundenen Dokumente verschiedener Herkunft steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für den Besucher. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird in § 2 Abs. 3 BfWebG in Verbindung mit Artikel 5 und Erwägungsgrund 39 der EU- Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.
Eine unverhältnismäßige Belastung liegt aktuell in Bezug auf den Aufwand für die Umstellung aller PDF-Dokumente vor. In Zukunft bemühen wir uns, möglichst wenig PDF-Dokumente einzusetzen und stattdessen möglichst viele barrierearme Artikel zu veröffentlichen.

Der Hinweise im Einzelnen:

  • Bestimmte/Alle PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Zugangsstandards wie HTML-Inhalte entsprechen.
  • Der Kontrast zwischen Textfarbe und Hintergrundfarbe ist an einigen Stellen zu gering. Zugangsstandards wie HTML-Inhalte entsprechen.

Inhalte außerhalb des Geltungsbereichs der EU-Richtlinie 2016/2102

Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:

  • Datei-Downloads, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden.
  • Einbindungen von Inhalten Dritter
  • Videos, die vor dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden.

Leichte Sprache

Ein Teil der Seite ist in Leichter Sprache abgefasst, damit soll die Zugänglichkeit erhöht werden.

Zusätzliche Eigenschaften und Funktionen zur Barrierefreiheit

Diese Internetseite bietet folgende Funktionen für die Barrierefreiheit:

  • Vorlesefunktion (zu erreichen über die Schaltfläche "Readspeaker" in der Kopfzeile links oben)
  • Funktion zum Einschalten eines hohen Kontrasts (zu erreichen über die Schaltfläche "Kontrast" in der Kopfzeile oben)
  • Funktion zum Vergrößern des Textes (zu erreichen über die Schaltfläche "Schriftgröße" in der Kopfzeile oben)
    Hinweis: Nutzen Sie gerne auch die Zoom-Möglichkeiten Ihres Browsers über die Tastenkombinationen "STRG" und "+" bzw. "STRG" und "-", um die Schriftgröße Ihren Bedürfnissen anpassen zu können.

Erstellung

Diese Erklärung wurde am 30.07.2025 erstellt. Die VALID Group GmbH hat die Überprüfung im Auftrag des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.elternsein.info aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH)
im Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Maarweg 149-161
50825 Köln
Tel.: +49 (0)221 8992-0
Fax: +49 (0)221 8992-300
E-Mail: mailto:redaktion(at)fruehehilfen.de

Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Durchsetzungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Download der Erklärung zur Barrierefreiheit als PDF