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Familienkinderkrankenschwester
© NZFH/Ludolf Dahmen

Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende

Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende kommen zu Ihnen nach Hause, wenn Sie Unterstützung im Alltag mit Ihrem Kind brauchen. Sie haben die ganze Familie im Blick und helfen bei Fragen und Sorgen.

Bei Bedarf und auf Wunsch erhalten Familien in schwierigen Lebenslagen Unterstützung durch eine Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder einen -pfleger (FGKiKP). Diese sind speziell weitergebildete Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende. Sie werden oft auch Familienkinderkrankenschwestern genannt. Das Unterstützungsangebot gehört zu den Frühen Hilfen: Familien erhalten die Betreuung kostenfrei und einfach ohne Antrag. Ob die Begleitung durch eine FGKiKP in Frage kommt, können Eltern mit Ansprechpersonen der Frühen Hilfen besprechen. Diese finden sie über die Anlaufstelle Frühe Hilfen.

Wie unterstützt mich eine Familienkinderkrankenschwester?

Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende unterstützen in ganz unterschiedlichen Bereichen:

  • Sie kommen regelmäßig zu Ihnen nach Hause. Sie unterstützen Sie bei der Bewältigung Ihres Alltags. Sie beantworten Ihnen zum Beispiel Fragen zur Ernährung und Pflege Ihres Kindes oder begleiten Sie bei Arztbesuchen oder Behördengängen.
  • Die Fachkräfte unterstützen Sie, wenn Ihr Kind besondere Pflege oder Hilfe benötigt, weil es zum Beispiel zu früh geboren oder chronisch krank ist. Oder wenn Ihr Baby Probleme hat, sich zu beruhigen und extrem viel schreit.
  • Die Fachkräfte haben nicht nur Ihr Kind im Blick. Sie sind auch bei anderen Sorgen für Sie da und haben ein offenes Ohr. Sie unterstützen Sie zum Beispiel, wenn Sie sich mit der täglichen Versorgung Ihres Kindes überfordert fühlen, Sie gesundheitliche oder finanzielle Sorgen belasten oder es Konflikte in der Partnerschaft gibt.
  • Vater hört Familienkinderkrankenschwester zu

    Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende geben Eltern Tipps, wie sie die gesundheitliche und körperliche Entwicklung ihres Kindes fördern können.

    (Foto: NZFH/Ludolf Dahmen)

  • Vater schält Möhre

    Was kann ein Kind gegen Ende des 1. Lebensjahres essen? Wie lässt sich eine Mahlzeit für ein Kind leicht und gesund zu bereiten? Beim gemeinsamen Kochen lassen sich diese Fragen am besten beantworten.

    (Foto: NZFH/Ludolf Dahmen)

  • Baby strahlt Familienkrankenschwester an

    Ein eingespieltes Team: Die Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin kommt regelmäßig zu Familien nach Hause.

    (Foto: NZFH/Ludolf Dahmen)

  • FGKiKP drückt Tablette aus Blister

    Die Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin berät Eltern zu gesundheitlichen Fragen. Sie ist aber nicht für die Pflege und medizinische Versorgung eines kranken Kindes zuständig. Hier bespricht sie mit dem Vater die richtige Gabe von Fluoridtabletten.

    (Foto: NZFH/Ludolf Dahmen)

Wenn ich darüber hinaus spezielle Unterstützung brauche ...

Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende sind Mitglied im Netzwerk Frühe Hilfen und deshalb besonders gut über die Hilfsangebote in der Umgebung informiert. Wenn Sie mehr oder andere Unterstützung für sich oder Ihr Kind brauchen, helfen Familienkinderkrankenschwestern Ihnen, geeignete Hilfsangebote in der Umgebung zu finden. Dies kann eine Erziehungsberatungsstelle, eine Schreiambulanz, eine Beratungsstelle für Geld- oder psychische Probleme oder eine Fachärztin oder ein Facharzt sein. Vertrauliche Informationen geben FGKiKP dabei nur weiter, wenn Sie damit einverstanden sind und zugestimmt haben.

Wie lange kann ich Unterstützung in Anspruch nehmen?

Die Dauer der Betreuung durch eine Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende ist von Kommune zu Kommune verschieden. In einigen Kommunen endet die Betreuung, wenn das Kind das 1. Lebensjahr vollendet hat. Bei anderen Kommunen geht die Betreuung bis zum Alter des Kindes von drei Jahren. In manchen Kommunen ist eine Betreuung sogar bis zum Alter von sechs Jahren möglich.

Wer trägt die Kosten?

Die Unterstützung durch Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende ist für Sie kostenlos. Die Betreuung ist eine Leistung der „Frühen Hilfen“. Diese wird in der Regel von den Kommunen übernommen und beispielsweise aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen finanziert.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Fachkräften für Frühe Hilfen in Ihrer Kommune. Hier finden Sie Anlaufstellen für Frühe Hilfen in Ihrer Nähe.

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