Leistungen für Familien: Das ändert sich 2024

Mit Beginn des Jahres 2024 gibt es Änderungen bei den Leistungen für Familien. Unter anderem werden der Kinderfreibetrag und der Kinderzuschlag angehoben.

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Im Jahr 2024 gibt es folgende Neuerungen bei den Leistungen für Familien:

Kinderzuschlag

Ab Januar 2024 kann der Kinderzuschlag bis zu 292 Euro pro Kind betragen. Zuvor waren es maximal 250 Euro pro Kind. Den Kinderzuschlag können Familien mit kleinem Einkommen erhalten.

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag steigt im Jahr 2024 auf 6.384 Euro pro Kind. Wichtig: Wenn man den Kinderfreibetrag geltend macht, gibt es kein Kindergeld. Für die meisten Eltern bringt die Auszahlung des Kindergelds mehr als der Kinderfreibetrag.

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss erhöht sich 2024 auf monatlich bis zu

  • 230 Euro für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren
  • 301 Euro für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren
  • 395 Euro für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren monatlich bis

Den Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende beantragen, die vom anderen Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt bekommen.

Kinderkrankentage

2024 gibt es mehr Kinderkrankentage als in den Jahren vor der Corona-Pandemie:

  • 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil im Jahr. Bei mehreren Kindern sind es bis zu 35 Arbeitstage im Jahr pro Elternteil.
  • 30 Arbeitstage pro Kind im Jahr für Alleinerziehende. Bei mehreren Kindern sind es bis zu 70 Arbeitstage im Jahr für Alleinerziehende.
  • Wenn das Kind stationär behandelt werden muss, ist der Anspruch auf Kinderkrankengeld unbegrenzt.

Für den Anspruch müssen die alleinerziehende Person und ihr Kind bzw. ihre Kinder gesetzlich versichert sein. Außerdem muss das Kind jünger als zwölf Jahre oder wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sein.

Elterngeld

Bei Geburten ab 1. April 2024 entfällt der Anspruch auf Elterngeld bei gemeinsam Elterngeldberechtigten ab einem zu versteuernden Einkommen von 200.000 Euro im Jahr. Für Alleinerziehende gilt eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro.
Ab 2024 ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile nur noch für maximal einen Monat möglich. Der Bezug muss innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie in den Beiträgen Finanzielle Leistungen für Familien und Finanzen: Womit Alleinerziehende rechnen können.

Links zu externen Angeboten

Bundesfamilienministerium: Spürbare Verbesserungen für Familien
Bundesfamilienministerium: Infotool Familienleistungen